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   BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69   

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https://dejure.org/1970,369
BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69 (https://dejure.org/1970,369)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1970 - IV C 38.69 (https://dejure.org/1970,369)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 (https://dejure.org/1970,369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ohne Antragstellung - Grundlage für einen Sondernutzungsgebührenbescheid - Bedeutung des Äquivalenzprinzips im Gebührenrecht - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1971, 103
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69
    Die von der Beklagten geforderten Gebühren stehen "in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung" (vgl. das Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [308] im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64 - in BVerfGE 20, 257 [270]).

    Ein derartiges Vorbringen mag gegenüber einer Steuer und evtl. auch gegenüber einer Verwaltungsgebühr beachtlich sein können (vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1912 - 1 BvL 31/58 - in BVerfGE 14, 76 [100 f.] und BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [311]).

    Wäre es anders, würde etwa das Willkürverbot des Gleichheitssatzes oder im Gebührenrecht das sich aus dem Äquivalenzprinzip ergebende "Verbot eines Mißverhältnisses" (Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [308 f.]) bzw. das vom Berufungsgericht aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeleitete Verbot eines "offensichtlich unangemessenen" Verhältnisses die Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes "erfüllen" und damit diesen Grundsatz leerlaufen lassen.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69
    Die der Gebührenpflicht gegenüberstehende Leistung der Verwaltung ist die mit der Duldung der Sondernutzung in Kauf genommene Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 -).

    Dieser Grundsatz schließt nicht aus, daß anstatt einer festen Gebühr ein Gebührenrahmen vorgesehen wird und damit dem Verwaltungsermessen ein gewisser in seinem Umfang sachentsprechender Entscheidungsspielraum verbleibt (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 -).

    Daß zu ihr die von der Beklagten geforderte Gebühr nicht in einem Mißverhältnis steht, ergibt die Begründung des angefochtenen Urteils (vgl. auch dazu näher das Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 137.68 -).

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - IV C 38.69
    Die in § 8 Abs. 3 Satz 1 FStrG enthaltene Regelung, daß "Sondernutzungsgebühren erhoben werden" können, stellt nicht die für eine Heranziehung erforderliche gesetzliche Grundlage dar, weil sie dafür - ebenso wie Art. 18 Abs. 2 Satz 3 BayStrWG (vgl. Urteil vom 21.10.1970 - BVerwG IV C 95.68 -) - zu unbestimmt ist.

    Die Berufung auf den - allenfalls in Betracht kommenden - Anliegergebrauch greift nicht durch, weil, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - naher ausgeführt hat, die Vermietung von Wandflächen an Automatenaufsteller ebenso wie die daraufhin erfolgende Anbringung der Automaten den grundrechtlich geschützten Kern des Anliegergebrauchs überschreitet, also durch diese Rechte aus dem Anliegergebrauch nicht gedeckt wird.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    So stellen sich etwa das Anbieten von Waren auf der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Bauchladen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris, oder mit einem Automaten, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1, juris (nur Leitsätze), zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummi-Kleinautomaten, und vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 4 f. = juris, Rn. 19, zu Sondernutzungsgebühren für einen Pfefferminzwandautomaten; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1997 - 23 A 63/96 -, n. v., zu Sondernutzungsgebühren für Zigarettenautomaten; OVG S.-H., Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, Rn. 27 f., zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummiautomaten, oder das Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers im öffentlichen Straßenraum zum Zwecke der Entgegennahme von Altkleidern, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 11 A 2816/12 -, NVwZ-RR 2014, 748 (749) = juris, Rn. 33, regelmäßig nicht mehr als Gemeingebrauch, sondern als Sondernutzung dar.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1, juris (nur Leitsätze), zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummi-Kleinautomaten, und vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 4 f. = juris, Rn. 19, zu Sondernutzungsgebühren für einen Pfefferminzwandautomaten; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1997 - 23 A 63/96 -, n. v., zu Sondernutzungsgebühren für Zigarettenautomaten; OVG S.-H., Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, Rn. 27 f., zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummiautomaten.

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Von diesem schlichten Wortsinn des Begriffs der Leistung ist das Bundesverwaltungsgericht auch in anderem Zusammenhang ausgegangen, indem es in einer Sondernutzungserlaubnis und in der Beeinträchtigung des Gemeindegebrauchs eine Leistung eines Trägers öffentlicher Gewalt gesehen hat (vgl. z.B. Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 38.69 - in DÖV 1971, 103 und - BVerwG IV C 95.68 - in DÖV 1971, 100 [101]).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Denn die Sondernutzungsgebühr wird nicht als Gegenleistung für die Verwaltungsleistung "Erteilung einer Genehmigung" erhoben, sondern für die Hinnahme einer den Gemeingebrauch übersteigenden Nutzung der öffentlichen Sache Straße und der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs anderer; die Gebühr entsteht also für die Tatsache der Sondernutzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1981 - 4 C 73.78 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 17 = juris Rn. 16 und vom 21. Oktober 1970 - 4 C 38.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3 S. 5).
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